BESONDERE Geschäftsbedingungen

Besondere Geschäftsbedingungen für Marketing-, Werbe- und Kampagnenleistungen

§ 1 Leistungsgegenstand
(1) Gegenstand der Leistung ist die Konzeption, Erstellung, Verwaltung, Betreuung und Optimierung digitaler Werbe- und Marketingmaßnahmen des Auftraggebers.
(2) Hierzu zählen insbesondere die Erstellung und Verwaltung von Ads, Online-Werbemaßnahmen, Social-Media-Beiträgen, Bildern, Texten, Videos sowie generierten Sprachausgaben.
(3) Bestandteil der Leistung sind ferner die fortlaufende Überwachung der Maßnahmen, die dokumentierte Auswertung der Ergebnisse sowie die Bereitstellung einer nachvollziehbaren Leistungsdokumentation.
(4) Der Auftraggeber erhält die Möglichkeit, die durchgeführten Maßnahmen, soweit technisch und organisatorisch möglich, selbstständig nachzuvollziehen und zu überprüfen.

§ 2 Leistungszeitraum und Abrechnung
(1) Die in § 1 genannten Leistungen werden fortlaufend über den jeweiligen Kalendermonat erbracht.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich als wiederkehrende Vergütung für die laufende Betreuung, Umsetzung, Überwachung und Auswertung der vereinbarten Maßnahmen.
(3) Maßgeblich für den Umfang der Leistung ist die jeweils zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung, das Angebot oder die konkrete Beauftragung.

§ 3 Drittanbieter- und Werbekosten
(1) Zusätzlich zur Vergütung für die Agentur- bzw. Dienstleisterleistung können Kosten externer Werbeplattformen und Drittanbieter anfallen, insbesondere z. B. für Google Ads, Microsoft/Bing Ads, Meta/Facebook, Instagram oder vergleichbare Werbenetzwerke.
(2) Derartige Drittanbieter- bzw. Mediakosten sind nicht Bestandteil der monatlichen Betreuungsvergütung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Drittanbieter- und Werbekosten werden ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgelöst.
(4) Die Höhe dieser Kosten ist variabel und richtet sich nach Art, Umfang, Laufzeit und Zielsetzung der jeweiligen Werbemaßnahme.
(5) Es ist möglich, dass Werbekosten bei einzelnen Maßnahmen zeitweise oder vollständig auf 0,00 EUR reduziert werden, sofern keine kostenpflichtige Ausspielung erfolgt oder bestehende Guthaben eingesetzt werden.

§ 4 Werbeguthaben, Aktionsbudgets und Förderungen
(1) Werbeplattformen oder sonstige Partner können Aktionsguthaben, Bonusbudgets, Förderungen oder vergleichbare Vorteile gewähren.
(2) Solche Guthaben oder Zusatzbudgets können das verfügbare Werbevolumen erhöhen, ohne dass sich hieraus automatisch eine Reduzierung der vereinbarten Betreuungsvergütung ergibt.
(3) Guthaben oder Aktionsbudgets können plattformabhängig über einen Zeitraum von mehr als einem Monat verbraucht werden.
(4) Auf die Gewährung, Dauer, Verfügbarkeit oder Anrechenbarkeit solcher Guthaben besteht kein Anspruch, sofern diese nicht ausdrücklich durch den jeweiligen Drittanbieter zugesichert werden.

§ 5 Dokumentation und Reporting
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine ausführliche Dokumentation und Auswertung der durchgeführten Maßnahmen zur Verfügung.
(2) Die Form, Frequenz und Tiefe der Auswertung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung, dem gebuchten Leistungsumfang sowie den technischen Möglichkeiten der eingesetzten Plattformen.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Reichweite, Anzahl an Leads, Verkäufen, Klicks, Anfragen oder Umsätzen, wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Freigaben, Zugänge, Inhalte und sonstigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die aufgrund verspäteter Mitwirkung, fehlender Freigaben oder unvollständiger Informationen des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
(3) Soweit Inhalte, Aussagen, Bilder, Marken, Logos oder sonstige Materialien vom Auftraggeber bereitgestellt oder freigegeben werden, ist der Auftraggeber für deren rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.

§ 7 Vergütung bei laufender Betreuung
(1) Die monatliche Vergütung deckt die vereinbarten laufenden Leistungen der Betreuung, Verwaltung, Überwachung, Auswertung und Dokumentation ab.
(2) Nicht umfasst sind zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, insbesondere umfangreiche Zusatzproduktionen, Sonderkampagnen, zusätzliche Creatives, außergewöhnliche Abstimmungsaufwände oder kurzfristige Sonderleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich im monatlichen Leistungsumfang enthalten sind.
(3) Solche Zusatzleistungen werden gesondert nach Vereinbarung berechnet.

§ 8 Schlussbestimmung
Diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Bei Widersprüchen gehen diese Besonderen Geschäftsbedingungen für Marketing-, Werbe- und Kampagnenleistungen den allgemeinen Regelungen vor.

Stand: 17.03.2026

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