Stand 21.04.2026
Diese Besonderen Bedingungen für Domainleistungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SQUUA und erweitern diese für den Bereich Domainregistrierungen, Domaintransfers, Domainverlängerungen sowie sonstige domainbezogene Leistungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SQUUA können jederzeit in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter https://terms.squua.com/de/agb-allgemein/
eingesehen werden. Diese Besonderen Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern. Bei Widersprüchen gehen diese Besonderen Bedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit sie speziellere Regelungen für Domainleistungen enthalten.
1.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, richten sich die Kosten für Domainleistungen nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von SQUUA oder nach der individuell getroffenen Vereinbarung.
1.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die beauftragten Domainleistungen vereinbarten Kosten vollständig und fristgerecht zu zahlen.
1.3. Werden mehrere Domains beauftragt, gelten diese Besonderen Bedingungen für jede einzelne Domainleistung gesondert, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.4. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, werden Domainleistungen jeweils für einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten im Voraus berechnet.
1.5. Der Kunde erhält eine Rechnung, aus der die jeweils abgerechneten Domainleistungen und die hierfür geschuldeten Kosten hervorgehen.
1.6. Rechnungen von SQUUA sind mit Zugang sofort fällig und, soweit auf der Rechnung nichts Abweichendes angegeben ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
1.7. SQUUA ist berechtigt, die Kosten für Domains, Domainverlängerungen, Domaintransfers sowie sonstige domainbezogene Leistungen mit Wirkung für zukünftige Abrechnungs- oder Verlängerungszeiträume anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss maßgebliche Kostenfaktoren verändern.
1.8. Zu den maßgeblichen Kostenfaktoren zählen insbesondere Gebühren und Preise von Registries, Registraren und Vergabestellen, ICANN-bezogene oder registrybezogene Entgelte, gesetzliche Abgaben, Steuern, hoheitliche Gebühren, regulatorisch bedingte Belastungen, Wechselkursänderungen bei fremdwährungsbezogenen Vorleistungen sowie sonstige unmittelbar leistungsbezogene Fremd- und Bereitstellungskosten.
1.9. Eine Erhöhung der Kosten erfolgt nur insoweit, wie sich die genannten Kosten tatsächlich erhöhen und sich diese Erhöhung auf die jeweilige Domainleistung auswirkt. Kostensenkungen sind nach denselben Maßstäben zugunsten des Kunden zu berücksichtigen.
1.10. Änderungen der Kosten werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält den bisherigen Betrag, den neuen Betrag, den Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie den Anlass der Anpassung.
1.11. Änderungen der Kosten gelten ausschließlich für zukünftige Leistungs-, Verlängerungs- oder Abrechnungszeiträume. Bereits begonnene oder bereits abgerechnete Zeiträume bleiben unberührt.
1.12. Soweit eine Erhöhung der Kosten mehr als 10 % des bisher für die betroffene Domainleistung vereinbarten Betrags ausmacht, ist der Kunde berechtigt, die betroffene Leistung bis zum Wirksamwerden der Änderung in Textform außerordentlich zu kündigen.
1.13. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Kosten für eine Abrechnungsperiode länger als vier Wochen in Verzug, ist SQUUA berechtigt, die betroffene Domainleistung nach vorheriger Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist außerordentlich zu kündigen, die Löschung oder Rückgabe der Domain bei der zuständigen Vergabestelle zu veranlassen und eine angemessene Aufwandspauschale zu berechnen.
1.14. Die Aufwandspauschale gemäß Ziffer 1.13 beträgt 50 % der jährlichen Kosten der betroffenen Domainleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden oder Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
2.1. Diese Besonderen Bedingungen für Domainleistungen ergänzen und erweitern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SQUUA für sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Registrierung, Übertragung, Verlängerung, Verwaltung, Wiederherstellung und Löschung von Domains.
2.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SQUUA können jederzeit in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter https://terms.squua.com/de/agb-allgemein/
eingesehen werden.
2.3. Weitere Informationen zu Domainsuche und Domainleistungen stellt SQUUA unter https://squua.de/domain-finden
und https://squua.de/domain-preise
bereit.
2.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Registrierungsbedingungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle, Registry oder Vergabestelle einzuhalten. Die jeweils geltenden Registrierungsbedingungen sind unter https://doco.squua.com
abrufbar.
2.5. Die Registrierungsbedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle sowie die einschlägigen Richtlinien und Bestimmungen von ICANN und der jeweils zuständigen Registry sind Bestandteil dieses Vertrages. Mit der Nutzung der Leistungen erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen, Richtlinien und Bestimmungen einverstanden.
2.6. Soweit für eine Domain Registrierungsregeln der ICANN gelten, kann der Kunde die von der ICANN veröffentlichten Rechte und Pflichten von Domaininhabern unter folgendem Link einsehen: https://www.icann.org/resources/pages/responsibilities-2014-03-14-en
2.7. Je nach betroffener Top-Level-Domain kommt das Registrierungsverhältnis entweder unmittelbar zwischen dem Kunden und der zuständigen Vergabestelle zustande oder SQUUA handelt als Registrar bzw. Reseller im eigenen Namen oder als vermittelnde Stelle für den Kunden.
2.8. Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SQUUA, diesen Besonderen Bedingungen und zwingenden Vorgaben der jeweils zuständigen Registry oder ICANN gehen die zwingenden Vorgaben für die jeweilige Domainleistung insoweit vor.
2.9. Soweit der Kunde eine Domain über SQUUA registrieren lässt, erfolgt die Registrierung je nach betroffener Top-Level-Domain entweder unmittelbar im Verhältnis zwischen dem Kunden und der zuständigen Vergabestelle bzw. dem Registrar oder über SQUUA als vermittelnde Stelle im Rahmen der technischen und administrativen Abwicklung. Maßgeblich sind in jedem Fall die jeweils geltenden Registrierungsbedingungen und Richtlinien der zuständigen Vergabestelle, Registry oder des Registrars. Soweit diese zwingenden Vorgaben im Widerspruch zu diesen Besonderen Bedingungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, gehen die jeweiligen Registrierungsbedingungen und Richtlinien vor.
2.10. Die Registrierung und Verwaltung von Domains erfolgt regelmäßig in standardisierten und weitgehend automatisierten Verfahren. SQUUA hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Zuteilung einer beantragten Domain und übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass eine beantragte Domain registriert werden kann, dauerhaft registriert bleibt oder frei von Rechten Dritter ist. Eine Auskunft zur Verfügbarkeit einer Domain bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Abfrage. Die Zuteilung erfolgt erst mit erfolgreicher Registrierung durch die zuständige Stelle.
2.11. SQUUA ist berechtigt, die technische Aktivierung oder endgültige Bereitstellung einer Domainleistung erst nach Ausgleich der hierfür vereinbarten Kosten vorzunehmen.
3.1. SQUUA ist berechtigt, diese Besonderen Bedingungen zu ändern, soweit dies aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben, neuer oder geänderter verbindlicher ICANN-Regelungen, geänderter Vorgaben von Registries oder Vergabestellen, technischer oder organisatorischer Änderungen des Registrierungsprozesses oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist.
3.2. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer in der Änderungsmitteilung genannten angemessenen Frist und nutzt die Leistungen nach Inkrafttreten der Änderungen weiter, gelten die Änderungen als angenommen, sofern SQUUA auf diese Folge in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen hat.
3.3. Änderungen, die aufgrund zwingender Vorgaben von ICANN, Registries, Vergabestellen oder gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich sind, können mit dem Zeitpunkt in Kraft treten, zu dem SQUUA diese Vorgaben umzusetzen hat.
4.1. Antragsteller oder Registrant ist die natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, für die ein Domainname registriert wird.
4.2. Registrar ist ein von ICANN oder einer zuständigen Vergabestelle zugelassener Anbieter, der Domainregistrierungen unmittelbar oder über Reseller ermöglicht.
4.3. Reseller ist ein Vertriebspartner, der Domainleistungen auf Grundlage einer vertraglichen Beziehung zu einem Registrar anbietet.
4.4. Registry oder Vergabestelle ist die Stelle, die die jeweilige Top-Level-Domain verwaltet und über deren Registrierung entscheidet.
4.5. Registrierungslaufzeit ist der Zeitraum, für den eine Domain registriert oder verlängert wird.
4.6. Eine wesentliche Änderung der Inhaberdaten ist jede Änderung, die über eine bloße Schreibfehlerkorrektur hinausgeht, insbesondere Änderungen von Name oder Firma, E-Mail-Adresse oder sonstigen wesentlichen Identifikationsdaten des Domaininhabers.
4.7. gTLD ist eine generische Top-Level-Domain.
4.8. ccTLD ist eine länderspezifische Top-Level-Domain.
5.1. SQUUA registriert, verwaltet und betreut Domains des Kunden auf Grundlage des jeweiligen Auftrags und der vom Kunden übermittelten Angaben, soweit dies nach den Vorgaben der zuständigen Vergabestelle, Registry oder ICANN zulässig und technisch umsetzbar ist.
5.2. Der Umfang der Domainleistung richtet sich nach dem jeweils beauftragten Leistungsinhalt. SQUUA übernimmt dabei die technische und administrative Bearbeitung von Registrierungen, Verlängerungen, Transfers, Änderungen von Domaindaten sowie sonstigen domainbezogenen Vorgängen im Rahmen der jeweils geltenden Richtlinien.
5.3. Die Beauftragung einer Domain stellt zunächst den Antrag des Kunden auf Registrierung, Transfer oder sonstige Bearbeitung der gewünschten Domain dar.
5.4. Eine Domain gilt erst dann als registriert oder übertragen, wenn die zuständige Registry oder der zuständige Registrar den Vorgang bestätigt und technisch umgesetzt hat.
5.5. SQUUA schuldet nicht die erfolgreiche Zuteilung einer bestimmten Domain, sondern die ordnungsgemäße Weiterleitung und technische Bearbeitung des Auftrags im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten.
5.6. Die Verfügbarkeit einer Domain bei Auftragserteilung stellt keine verbindliche Zusage ihrer tatsächlichen Registrierbarkeit dar.
5.7. Soweit beauftragt oder technisch vorgesehen, kann SQUUA Nameserver-Einträge, Mail-Exchange-Einträge, WWW-Einträge oder vergleichbare DNS-Konfigurationen auf eigenen Systemen bereitstellen oder anpassen. Nutzt der Kunde eigene Nameserver oder eigene DNS-Infrastrukturen, ist deren ordnungsgemäße Einrichtung und Erreichbarkeit vom Kunden sicherzustellen.
5.8. Änderungen technischer Domainparameter, Kontaktdaten oder sonstiger registrierungsrelevanter Angaben erfolgen auf Antrag des Kunden im Rahmen der Richtlinien von SQUUA sowie der jeweils zuständigen Vergabestelle.
5.9. SQUUA ist im Zusammenhang mit der Domainregistrierung grundsätzlich als technischer und administrativer Dienstleister bzw. Vermittler zwischen dem Kunden und der zuständigen Vergabestelle tätig. SQUUA übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine beantragte Domain tatsächlich zugeteilt werden kann oder dass eine registrierte Domain frei von Rechten Dritter ist.
5.10. Beauftragt der Kunde SQUUA mit der Betreuung oder dem Transfer einer bereits bei einem anderen Anbieter verwalteten Domain, ist der Kunde verpflichtet, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere bestehende Vertragsverhältnisse mit dem bisherigen Anbieter ordnungsgemäß zu beenden, soweit dies für den Transfer erforderlich ist, und entsprechende Nachweise oder Freigaben auf Verlangen vorzulegen.
5.11. SQUUA ist berechtigt, Registrierungsanträge zurückzuweisen oder nicht weiterzuleiten, wenn erforderliche Angaben fehlen, Zweifel an der Berechtigung des Kunden bestehen, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder Registry-Regeln naheliegen oder besondere Registrierungsanforderungen der jeweiligen TLD nicht erfüllt sind.
5.12. Bis zur vollständigen technischen Zuordnung oder Konnektierung der Domain mit einem Hosting-, DNS- oder sonstigen Zielsystem kann SQUUA die Domain auf eine Standardseite oder technische Platzhalterkonfiguration verweisen.
5.13. SQUUA ist berechtigt, Domains zu sperren, zu löschen, zu übertragen, mit einem Lock zu versehen oder Statusänderungen vorzunehmen, soweit dies zur Korrektur technischer oder administrativer Fehler, zur Einhaltung von ICANN-, Registry- oder Registrar-Vorgaben, zur Beilegung von Domainstreitigkeiten, zur Wahrung der Integrität, Sicherheit und Stabilität von Registrierungs- oder Nameserver-Systemen oder zur Umsetzung gesetzlicher Pflichten sowie behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen erforderlich ist.
5.14. Eine nachträgliche Änderung der konkret beantragten Domainbezeichnung nach Einleitung des Registrierungsverfahrens ist ausgeschlossen, sofern die maßgeblichen Abläufe der zuständigen Vergabestelle oder Registry dies nicht ausdrücklich zulassen.
5.15. Wird eine Domain gekündigt, gelöscht, übertragen oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitverfahren entzogen, besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Bereitstellung oder Registrierung einer Ersatzdomain.
5.16. Solange der Kunde unter einer registrierten Domain noch keine eigenen Inhalte hinterlegt, keine technische Zielkonfiguration eingerichtet oder keine Weiterleitung auf eigene Inhalte veranlasst hat, ist SQUUA berechtigt, vorübergehend eine von SQUUA gestaltete Standard- oder Hinweisseite unter der Domain einzublenden.
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Domainregistrierung und -verwaltung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und aktuell zu halten.
6.2. Änderungen der Registranten-, Kontakt-, Rechnungs- oder sonstigen vertragsrelevanten Daten sind SQUUA unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Eintritt der Änderung, mitzuteilen.
6.3. Der Kunde hat bei Registrierungen, Transfers, Providerwechseln, Löschungen, Inhaberwechseln und sonstigen Änderungen in angemessenem Umfang mitzuwirken und erforderliche Erklärungen, Nachweise, Auth-Codes oder Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
6.4. Fordert SQUUA oder die zuständige Registry eine Bestätigung oder Aktualisierung von Daten an, hat der Kunde hierauf innerhalb von 15 Tagen zu reagieren.
6.5. Stellt der Kunde eigene Nameserver oder sonstige technische Infrastrukturen bereit, hat er die hierfür erforderlichen technischen Angaben richtig und funktionsfähig bereitzustellen.
6.6. Unrichtige, unvollständige, irreführende oder nicht überprüfbare Daten sowie die nicht fristgerechte Aktualisierung vertragsrelevanter Angaben stellen eine erhebliche Pflichtverletzung dar und berechtigen SQUUA, Registrierungen abzulehnen, Domains vorläufig zu sperren oder das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
6.7. Der Kunde ist verpflichtet, für die Registrierung, Verlängerung, Übertragung, Löschung und sonstige Verwaltung einer Domain sämtliche erforderlichen Registrierungsdaten vollständig, richtig und aktuell anzugeben. Dies gilt insbesondere für die Daten des Domaininhabers (Registrant), etwaige administrative Ansprechpartner sowie technische Kontakt- und Zuständigkeitsdaten, soweit solche Angaben für die jeweilige Domain oder Registry erforderlich sind.
6.8. Der Kunde hat Änderungen der Registrierungsdaten unverzüglich mitzuteilen und sicherzustellen, dass hinterlegte Kontaktinformationen, insbesondere E-Mail-Adressen, postalische Daten und sonstige Erreichbarkeitsangaben, während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell bleiben.
6.9. Verzichtet der Kunde unmittelbar gegenüber einer Registry, Vergabestelle oder einem Registrar auf eine Domain oder veranlasst er dort unmittelbar Änderungen, die Auswirkungen auf die durch SQUUA verwaltete Domainleistung haben, hat er SQUUA hierüber unverzüglich in Textform zu informieren.
6.10. SQUUA ist berechtigt, in den Fällen und in dem Umfang, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Richtlinien zulässig oder technisch erforderlich ist, eigene Kontaktangaben als administrativen oder technischen Kontakt zu hinterlegen, sofern hierdurch die Rechte des Kunden nicht beeinträchtigt werden und die Domainverwaltung ordnungsgemäß sichergestellt wird.
7.1. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Registrierung und Nutzung seiner Domain allein verantwortlich.
7.2. Der Kunde versichert, dass die Registrierung und Nutzung der Domain nach seinem Kenntnisstand keine Rechte Dritter verletzt und weder gesetzeswidrigen noch missbräuchlichen Zwecken dient.
7.3. Überlässt der Kunde die Nutzung der Domain ganz oder teilweise einem Dritten, bleibt der Kunde gegenüber SQUUA verantwortlich. Auf Verlangen hat der Kunde die Identität und die aktuellen Kontaktdaten des tatsächlichen Nutzers offenzulegen, soweit dies zur Klärung von Rechtsverletzungen, Missbrauchsfällen oder Beschwerden erforderlich ist.
7.4. Der Kunde verpflichtet sich, alle auf die jeweilige Domain und deren Nutzung anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Anforderungen und branchenspezifischen Vorgaben einzuhalten.
7.5. Die Registrierung einer Domain vermittelt dem Kunden ausschließlich die registrierungsrechtliche Zuordnung der jeweiligen Bezeichnung im Domain Name System nach Maßgabe der zuständigen Vergabestelle. Ein darüber hinausgehendes absolutes Recht gegenüber Dritten wird hierdurch nicht begründet.
7.6. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beantragung oder Nutzung einer Domain eigenverantwortlich zu prüfen, ob die gewünschte Bezeichnung Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Namens-, Kennzeichen- oder sonstige Schutzrechte, verletzt.
7.7. SQUUA prüft nicht, ob eine Domain frei von Rechten Dritter ist, und übernimmt hierfür keine Haftung.
7.8. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm registrierten oder genutzten Domains sowie die unter diesen Domains abrufbaren oder hierüber erreichbaren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Dies gilt auch unter Berücksichtigung solcher Rechtsordnungen, die aufgrund der Ausrichtung der Domain, des Inhalts oder der angesprochenen Märkte anwendbar sein können.
7.9. Werden gegenüber SQUUA von Dritten nachvollziehbare Ansprüche wegen behaupteter Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit einer Domain oder den darunter erreichbaren Inhalten geltend gemacht oder ist ein Verstoß gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter aufgrund objektiver Umstände hinreichend wahrscheinlich, ist SQUUA berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen geeignete vorläufige Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere die vorübergehende Einschränkung der Nutzung, die Sperrung von Inhalten, eine technische Deaktivierung, ein Registrar-Lock, die Aussetzung einzelner Funktionen, die vorübergehende Unerreichbarkeit der Domain oder, soweit erforderlich, die Veranlassung weiterer Maßnahmen gegenüber der zuständigen Vergabestelle.
7.10. SQUUA wird den Kunden vor der Durchführung solcher Maßnahmen nach Möglichkeit vorab informieren. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Maßnahme aus rechtlichen, technischen, sicherheitsbezogenen oder zeitkritischen Gründen erforderlich ist.
7.11. Maßnahmen nach Ziffer 7.9 erfolgen nicht, wenn die geltend gemachten Ansprüche offensichtlich unbegründet sind oder der Kunde innerhalb angemessener Frist ausreichende Nachweise vorlegt, aus denen sich ergibt, dass eine Rechtsverletzung nicht vorliegt.
7.12. SQUUA kann im Einzelfall die Fortführung der Domainnutzung davon abhängig machen, dass der Kunde eine angemessene Sicherheit für mögliche Ansprüche und Aufwendungen stellt, soweit dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls sachlich gerechtfertigt ist.
7.13. Von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Schäden, Kosten und Aufwendungen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung einer Domain oder der unter ihr erreichbaren Inhalte beruhen, hat der Kunde SQUUA freizustellen, sofern der Kunde die Ursache gesetzt hat oder diese zu vertreten hat.
8.1. Für Domains unter regulierten oder besonders regulierten Top-Level-Domains können zusätzliche Zulassungs-, Informations-, Nachweis-, Lizenz-, Sicherheits- oder Offenlegungspflichten gelten.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle für solche TLDs erforderlichen Genehmigungen, Nachweise, Zulassungen oder sonstigen Voraussetzungen während der gesamten Laufzeit aufrechtzuerhalten und SQUUA wesentliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
8.3. Soweit für eine TLD besondere Kontaktstellen, Aufsichtsbehörden, berufliche Zulassungen oder branchenspezifische Voraussetzungen vorgeschrieben sind, hat der Kunde diese Anforderungen eigenverantwortlich zu erfüllen.
8.4. Verstößt der Kunde gegen solche besonderen Anforderungen, ist SQUUA berechtigt, die betroffene Domainleistung zu sperren, die Registrierung nicht weiterzuführen oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
9.1. Für Transfers zwischen Registraren, Providern oder Inhabern gelten die technischen und rechtlichen Vorgaben der jeweils zuständigen Registry, des beteiligten Registrars sowie gegebenenfalls einschlägige ICANN-Vorgaben.
9.2. Ein externer Transfer setzt in der Regel voraus, dass ein gültiger Autorisierungscode oder eine vergleichbare Freigabe vorliegt, die Domain nicht gesperrt ist oder rechtzeitig entsperrt wird und keine transferhindernden Vorgaben der Registry oder sonstige rechtliche Hindernisse entgegenstehen.
9.3. Für generische Top-Level-Domains (gTLDs), die den Regelungen der ICANN unterliegen, gelten ergänzend die Bestimmungen der ICANN Transfer Policy in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese ist abrufbar unter: https://www.icann.org/en/contracted-parties/accredited-registrars/transfer-policy-01-06-2016-en
9.4. Beabsichtigt der Kunde nach Vertragsbeendigung die weitere Verwaltung seiner Domain durch einen anderen Anbieter, wird SQUUA dem Providerwechsel bzw. Transfer im Rahmen der geltenden Vorgaben zustimmen, sofern der Kunde die erforderlichen Erklärungen abgegeben hat, der aufnehmende Anbieter einen ordnungsgemäßen Transferprozess eingeleitet hat und keine offenen fälligen Kosten für die betroffene Domainleistung bestehen.
9.5. Die Übertragung einer Domain auf einen Dritten setzt einen Auftrag oder eine sonstige formgerechte Legitimation des bisherigen Domaininhabers voraus. SQUUA wird die technische Bearbeitung der Übertragung veranlassen, sofern die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und keine offenen fälligen Kosten der betroffenen Domainleistung entgegenstehen.
9.6. Die Löschung einer Domain bedarf eines entsprechenden Auftrags des Kunden oder einer sonstigen wirksamen Veranlassung nach den geltenden Registry-, Registrar- oder ICANN-Regeln.
9.7. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit SQUUA berührt das jeweilige Registrierungsverhältnis zwischen dem Domaininhaber und der zuständigen Vergabestelle bzw. dem Registrar nicht automatisch, sofern und soweit ein solches eigenständiges Registrierungsverhältnis besteht. Soweit Kündigungen, Löschungen, Freigaben oder sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit der Domain über SQUUA abzuwickeln sind, sind diese gegenüber SQUUA zu erklären.
9.8. Soll mit der Kündigung des Vertragsverhältnisses zugleich auch die betroffene Domain gekündigt, gelöscht oder freigegeben werden, bedarf dies einer ausdrücklichen Erklärung des Kunden in Textform. Ist der Kunde nicht selbst Domaininhaber, kann SQUUA einen geeigneten Nachweis der Berechtigung oder eine Zustimmung des Domaininhabers verlangen.
9.9. Kündigungsaufträge für Domains sollen SQUUA spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Domainlaufzeit zugehen. Gehen Kündigungsaufträge verspätet ein, wird SQUUA diese unverzüglich im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten weiterleiten. Kann die fristgerechte Beendigung der Domainregistrierung aufgrund verspäteter Beauftragung nicht mehr erreicht werden und verlängert sich die Domain deshalb gegenüber Registry, Registrar oder Vergabestelle, bleibt die Pflicht des Kunden zur Tragung der hierdurch entstehenden Kosten bestehen.
9.10. Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit SQUUA, trifft jedoch keine ausdrückliche Regelung dazu, wie mit den über SQUUA verwalteten Domains verfahren werden soll, bleibt die Kostenpflicht für diese Domains bis zu einer wirksamen weiteren Verfügung des Kunden bestehen.
9.11. Reagiert der Kunde nach Vertragsbeendigung trotz Aufforderung innerhalb angemessener Frist nicht auf die Frage, wie mit einer Domain zu verfahren ist, oder werden Domains nicht rechtzeitig zu einem anderen Anbieter übertragen, ist SQUUA berechtigt, die Domain in die unmittelbare Verwaltung der zuständigen Vergabestelle oder des Registrars zu überführen, freizugeben oder sonst eine sachgerechte Maßnahme zur Beendigung der eigenen Verwaltung zu treffen, sofern dem keine vorrangigen Rechte oder Weisungen des Kunden entgegenstehen.
9.12. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde zwar einen Wechsel zu einem anderen Anbieter veranlasst hat, dieser jedoch nicht rechtzeitig oder nicht wirksam umgesetzt wird.
9.13. Werden Domains vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, gelöscht, freigegeben, an die zuständige Vergabestelle zurückgegeben oder zu einem anderen Anbieter übertragen, werden bereits berechnete oder gezahlte Kosten für die verbleibende Restlaufzeit nicht erstattet. Die vorzeitige Beendigung oder der vorzeitige Umzug einer Domain erfolgt insoweit ohne Rückerstattung.
9.14. Soweit für betroffene gTLDs nach den anwendbaren ICANN-Regeln zulässig, kann SQUUA im Zusammenhang mit Änderungen von Registrierungsdaten als bevollmächtigter Dienstleister des Kunden handeln und entsprechende Bestätigungen oder Erklärungen im Namen des Kunden abgeben oder entgegennehmen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Domain erforderlich ist.
9.15. Der Kunde bevollmächtigt SQUUA insoweit, im Rahmen der zulässigen und erforderlichen Domainverwaltung Erklärungen zu Änderungen von Registrierungsdaten abzugeben oder deren technische Umsetzung zu veranlassen, sofern dies im Einklang mit den jeweils geltenden Registry-, Registrar- oder ICANN-Vorgaben erfolgt.
10.1. Die Laufzeit einer Domainleistung richtet sich nach der jeweiligen Bestellung, der vereinbarten Vertragslaufzeit und den Vorgaben der betroffenen Registry.
10.2. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, kann jede Vertragspartei die jeweilige Domainleistung mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen.
10.3. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Domainleistung jeweils um die für die betroffene Domain maßgebliche Verlängerungslaufzeit.
10.4. SQUUA ist berechtigt, den Kunden rechtzeitig vor Ablauf einer Domainlaufzeit über anstehende Verlängerungen, Fristen oder den drohenden Verlust der Domain zu informieren. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl oder Form solcher Hinweise besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.5. Nach Ablauf einer Domainlaufzeit können je nach TLD, Registry und Registrar Nachfristen, Grace Periods, Redemption-Phasen oder Wiederherstellungsoptionen bestehen. Inhalt, Dauer, Verfügbarkeit und Kosten dieser Phasen richten sich ausschließlich nach den jeweils geltenden Vorgaben der zuständigen Stellen.
10.6. SQUUA ist berechtigt, für Wiederherstellungen, Redemption-Vorgänge, Reaktivierungen oder vergleichbare Sondermaßnahmen zusätzliche Kosten nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen.
10.7. Wird eine Domain nach Ablauf nicht verlängert oder nicht fristgerecht wiederhergestellt, kann sie endgültig gelöscht, neu vergeben oder anderweitig verwertet werden.
10.8. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für SQUUA insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit fälligen Kosten in Verzug bleibt oder schwerwiegend gegen vertragliche oder registrierungsbezogene Pflichten verstößt.
10.9. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung ist SQUUA berechtigt, die betroffene Domain nach Maßgabe der anwendbaren Richtlinien zu deaktivieren, zurückzugeben, löschen zu lassen oder sonstige erforderliche Maßnahmen gegenüber der zuständigen Vergabestelle zu veranlassen.
10.10. Die Kündigung einer Domainleistung soll SQUUA grundsätzlich in Textform zugehen.
10.11. Kündigt der Kunde lediglich die mit SQUUA bestehende Verwaltungs- oder Betreuungsleistung, ohne zugleich eine ausdrückliche Verfügung über die betroffene Domain zu treffen, bleibt die Domain hiervon unberührt, soweit nicht ausnahmsweise eine abweichende Erklärung des Kunden oder eine zwingende Regel der zuständigen Stelle vorliegt.
10.12. Sofern SQUUA dem Kunden freiwillig eine Online-Kündigungsmöglichkeit bereitstellt, kann diese unter https://cancel.squua.com/vertrag-kuendigen/
genutzt werden. Diese Bereitstellung erfolgt unbeschadet gesetzlicher oder vertraglich vereinbarter Form- und Fristerfordernisse.
11.1. SQUUA übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine gewünschte Domain verfügbar, frei von Rechten Dritter, wirtschaftlich werthaltig oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist.
11.2. Der Kunde stellt SQUUA, beteiligte Registrare, Registries, ICANN sowie deren jeweilige Organe, Mitarbeiter, Beauftragte und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit der Registrierung, Nutzung, Übertragung, dem Inhalt unter der Domain oder einer behaupteten Rechtsverletzung durch die Domain entstehen, sofern der Kunde die Ursache gesetzt hat oder diese zu vertreten hat.
11.3. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
11.4. Im Übrigen gelten für die Haftung die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SQUUA.
12.1. Unterstützungs- und Produkthinweise zu Domainleistungen stellt SQUUA unter guide.squua-domains.com sowie über den Kundenbereich zur Verfügung.
12.2. Benötigt der Kunde Unterstützung zu einer Domainleistung, kann er ein Support-Ticket über das Kontaktformular im Kundenbereich erstellen.
12.3. SQUUA stellt für Hinweise auf Rechtsverletzungen, Beschwerden sowie Meldungen über missbräuchliche Nutzung von bei SQUUA registrierten oder verwalteten Domains gesonderte Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
12.4. Allgemeine Beschwerden im Zusammenhang mit einer Domainleistung können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: support@squua.com
12.5. Meldungen über Missbrauch, insbesondere im Zusammenhang mit rechtswidriger, betrügerischer, täuschender oder sonst missbräuchlicher Nutzung einer Domain, können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: abuse@squua.com
12.6. Der Kunde ist verpflichtet, SQUUA bei der Aufklärung gemeldeter Verstöße oder Missbrauchsfälle in angemessenem Umfang zu unterstützen und auf berechtigte Rückfragen zu domainbezogenen Sachverhalten innerhalb angemessener Frist zu reagieren.
13.1. Für bestimmte Domains, insbesondere generische Top-Level-Domains, gelten besondere Streitbeilegungsverfahren nach den jeweils anwendbaren Vorgaben der ICANN oder der zuständigen Registry.
13.2. Soweit für eine Domain die Regelungen der ICANN Anwendung finden, können Streitigkeiten über Rechte an Domainnamen, insbesondere wegen Marken-, Namens- oder sonstiger Kennzeichenrechte, nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) oder dem Uniform Rapid Suspension System (URS) behandelt werden.
13.3. Die jeweils geltenden Regelwerke können unter den folgenden Links eingesehen werden:
UDRP: https://www.icann.org/en/contracted-parties/consensus-policies/uniform-domain-name-dispute-resolution-policy/uniform-domain-name-dispute-resolution-policy-01-01-2020-en
URS: https://newgtlds.icann.org/en/applicants/urs
13.4. Der Kunde erkennt an, dass diese Verfahren für die betroffene Domain verbindlich sein können und Entscheidungen aus solchen Verfahren Auswirkungen auf den Bestand, die Nutzung, Sperrung oder Übertragung der Domain haben können.
13.5. Soweit eine Domain während besonderer Registrierungsphasen, insbesondere einer Sunrise Period, registriert wird, gelten ergänzend die hierfür maßgeblichen Bestimmungen der jeweiligen Registry einschließlich etwaiger besonderer Streitbeilegungsverfahren.
13.6. Die ICANN und die jeweils zuständigen Stellen können die für Domainstreitigkeiten geltenden Regelwerke, insbesondere UDRP und URS, fortlaufend ändern oder aktualisieren. Solche Änderungen werden mit ihrer jeweiligen Veröffentlichung oder dem dort bestimmten Inkrafttreten auch für die betroffenen Vertragsverhältnisse maßgeblich. Eine Übersicht hierzu ist abrufbar unter: https://www.icann.org/resources/pages/dispute-resolution-2012-02-25-en
13.7. Für länderspezifische Top-Level-Domains (ccTLDs) oder sonstige Domains, bei denen UDRP oder URS keine Anwendung finden, gelten die jeweils von der zuständigen Registry vorgesehenen Streitbeilegungs- und Verfahrensregelungen. Der Kunde erkennt auch diese ergänzenden Regelungen als maßgeblich an.
14.1. SQUUA verarbeitet und speichert kundenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit dies zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
14.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diejenigen Daten, die für die Registrierung, Verwaltung, Verlängerung, Übertragung, Wiederherstellung oder Löschung einer Domain erforderlich sind, an Registries, Registrare, technische Dienstleister oder sonstige an der Leistungserbringung beteiligte Stellen übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
14.3. Dem Kunden ist bekannt, dass im Rahmen von Domainregistrierungen bestimmte Daten nach Maßgabe der jeweils geltenden Registry-, ICANN- oder gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht, offengelegt oder über Abfragesysteme zugänglich gemacht werden können.
14.4. Der Kunde erkennt an, dass ein vollständiger Schutz von Datenübertragungen in öffentlichen Kommunikationsnetzen, insbesondere im Internet, nach dem aktuellen Stand der Technik nicht jederzeit gewährleistet werden kann.
14.5. Soweit die Richtlinien der zuständigen Vergabestelle oder Registry eine Veröffentlichung oder Offenlegung von Domaininhaberdaten vorsehen, willigt der Kunde in diese Veröffentlichung oder Offenlegung in dem jeweils erforderlichen Umfang ein oder stellt sicher, dass eine hierfür erforderliche Berechtigung vorliegt.
15.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Besonderen Bedingungen und den hierunter erbrachten Leistungen gilt das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SQUUA vereinbarte Recht.
15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes individualvertraglich vereinbart wurde, der Sitz von SQUUA.
15.3. Unberührt bleiben vorrangige Zuständigkeiten aus verbindlichen Domainstreitverfahren, Registry-Regularien, gerichtlichen Anordnungen oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
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