BESONDERE Geschäftsbedingungen

Besondere Bedingungen für die Lizenzierung und Nutzung von Plugins im Rahmen einer Managed-Lösung

§ 1 Gegenstand der Regelung
  1. Diese besonderen Bedingungen regeln die Lizenzierung und Nutzung von Software-Plugins (nachfolgend „Plugins“) im Rahmen einer durch den Anbieter betriebenen Managed-Lösung.

  2. Die Plugins sind Bestandteil der Managed-Lösung und werden dem Kunden ausschließlich in Verbindung mit dieser zur Nutzung bereitgestellt.

§ 2 Art der Rechteeinräumung
  1. Der Anbieter bleibt alleiniger Lizenznehmer bzw. Rechteinhaber der eingesetzten Plugins.

  2. Ein Lizenzübergang auf den Kunden findet nicht statt.

  3. Der Kunde erhält lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf:

    • die Nutzung der Plugins innerhalb der vom Anbieter bereitgestellten Managed-Lösung,

    • den vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraum,

    • den vertraglich definierten Zweck des Hauptprojektes.

§ 3 Nutzungszeitraum
  1. Der Nutzungszeitraum der Plugins wird bei Bestellung der Managed-Lösung festgelegt.

  2. Das Nutzungsrecht beginnt mit der Bereitstellung der Managed-Lösung und endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

  3. Nach Ablauf des Nutzungszeitraums besteht kein Anspruch auf weitere Nutzung, Weiterbetrieb oder Herausgabe der Plugins oder der zugehörigen Lizenzdaten.

§ 4 Beschränkung der Nutzung
  1. Der Kunde ist nicht berechtigt,

    • die Plugins außerhalb der Managed-Lösung zu nutzen,

    • die Plugins zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zurückzuentwickeln,

    • die Plugins eigenständig zu installieren oder Dritten zugänglich zu machen.

  2. Eine Nutzung der Plugins in anderen Projekten, Systemen oder Umgebungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 5 Übertragung und Weitergabe
  1. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte durch den Kunden ist ausgeschlossen.

  2. Abweichend hiervon gehen die Nutzungsrechte an den Plugins ausschließlich im rechtlichen Zusammenhang mit dem Hauptprojekt auf einen Dritten über, sofern:

    • das Hauptprojekt insgesamt (z. B. durch Unternehmensverkauf, Projektübernahme oder Rechtsnachfolge) übertragen wird und

    • die Managed-Lösung unverändert fortgeführt wird.

  3. Eine isolierte oder separate Übertragung der Plugins oder der Nutzungsrechte daran ist nicht zulässig.

§ 6 Beendigung der Managed-Lösung
  1. Mit Beendigung der Managed-Lösung – gleich aus welchem Rechtsgrund – erlischt automatisch das Nutzungsrecht an den Plugins.

  2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe, Sicherung oder Fortführung der Plugins nach Vertragsende.

§ 7 Drittanbieterbedingungen
  1. Soweit Plugins von Drittanbietern stammen, gelten ergänzend deren Lizenzbedingungen.

  2. Der Anbieter stellt sicher, dass die Nutzung der Plugins im Rahmen der Managed-Lösung lizenzkonform erfolgt.

§ 8 Schlussbestimmungen
  1. Diese besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den vertraglichen Regelungen des Hauptvertrages und gehen im Zweifel allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.

  2. Änderungen oder Erweiterungen der Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Stand dieser Bedingungen:
26.12.2025

Deutschland

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